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So erreichen Sie uns:
Ing.Büro Otto Braun GmbH Passauer Str. 45 81369 München
Tel: 089/7609028 Fax: 089/7607816
Ihre eMail senden Sie bitte an:
info@laborplanung-braun.de
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Haftungsausschluss:
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Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
I. Angebot - Auftrag
- Angebote gelten als freibleibend.
- Aufträge sowie mündliche Absprachen über dieselben bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Die Auftragsbestätigung ist allein maßgebend, es sei denn, dass die Bedingungen des Bestellers unsererseits schriftlich anerkannt werden. Die dem Angebot oder der Auftrags-annahme zugrunde liegenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Maße und Gewichtsangaben, sind nur annähernd maßgebend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. An diesen Unterlagen behalten wir unser Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unserer Genehmigung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
- Bestellungen auf Abruf werden nur mit Abnahmefristen angenommen. Erfolgt die Abnahme innerhalb des vereinbarten Zeitraumes nicht, steht es uns frei, fertiggestellte Geräte ohne weiteren Bescheid auszuliefern oder unter Ankündigung von unserer Lieferverpflichtung ganz oder teilweise zurückzutreten.
- Nachträgliches Bekanntwerden von Veränderungen in den persönlichen oder finanziellen Verhältnissen des Bestellers z. B. Zahlungseinstellung, Vergleichsverfahren, Wechselproteste, erfolglose Pfändungen, schlechte Auskünfte, berechtigen uns vom Liefervertrag zurück-zutreten oder neue Bedingungen (Voraussetzung bzw. Nachnahme-Lieferung) aufzugeben.
II. Preisstellung
- Alle Preise sind freibleibend und unverbindlich in Euro, wenn nicht eine andere Währung ausdrücklich festgesetzt ist. Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, ab Werk ausschließlich Verpackung, Versicherung und sonstiger Gebühren.
- Sollten sich die Kostenverhältnisse (Material, Löhne usw.) während der Abwicklung von Aufträgen verändern, behält sich der Anbieter eine neue Preisstellung vor; dies gilt besonders für Abruf-Aufträge.
- Die Verpackung wird nach unserer Wahl berechnet. Kisten werden bei unbeschädigter und spesenfreier Rücksendung innerhalb eines Monats zu 2/3 des berechneten Wertes gutgeschrieben. Karton-Verpackungen werden nicht zurückgenommen.
III. Lieferzeit
- Die Lieferzeit beginnt mit der Bestätigung des Auftrages oder nach Klarstellung sämtlicher Unterlagen und etwaiger Rückfragen. Sie wird unter Zugrundelegung geregelter Fabrikations-verhältnisse so angegeben, dass sie nach Möglichkeit eingehalten werden kann. Teillieferungen sind zulässig.
- Die Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, mit dem der Besteller mit seinen Verpflichtungen dem Lieferer gegenüber in Verzug ist.
- Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, insbesondere Fälle höherer Gewalt, die außerhalb des Willens des Lieferers liegen,
- z. B. Betriebsstörungen, Fehlfertigungen, Streik, Krieg, Aufruhr usw. (im eigenen Werk und bei Unterlieferanten).
- Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse, sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auch den Betrieb der Lieferers erheblich beeinflussen und für den Fall nachträglich sich herausstellender tatsächlicher Unmöglichkeit der Ausführung steht dem Lieferer das Recht zu, vom Vertrag insoweit zurückzutreten, als er zur Erfüllung nicht in der Lage ist. Will der Lieferer vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen; auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart war. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts sind ausgeschlossen.
IV. Zahlungsbedingungen
- Grundsätzlich gilt als Zahlungsbedingung:
- Innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tage ohne jeden Abzug frei unserer Zahlstelle.
- Instandsetzungsleistungen, die in der Hauptsache Lohnaufwendungen darstellen, sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zahlbar. Anderslautende Zahlungsbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung.
- Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Die hierbei anfallenden Kosten und Spesen trägt der Besteller. Als Tag des Zahlungseinganges gilt bei allen Zahlungs-mitteln der Tag, an dem wir über den Betrag verfügen können.
- Bei Überschreitung der Zahlungsfristen hat der Besteller für alle Schäden, die aus dem Zahlungsverzug entstehen, zu haften. Außerdem werden unter Vorbehaltung der Geltendmachung unserer Rechte, ohne dass es einer förmlichen Inverzugsetzung bedarf, für die Zeiten des Verzuges Zinsen und Kosten in der für Geldkredite bei Privatbanken üblichen Höhe berechnet.
- Wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlung einstellt oder einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst, oder wenn dem Lieferer eine wesentliche Verschlechterung in den Verhältnissen des Bestellers bekannt wird, die den Kaufanspruch gefährden könnte, so wird die gesamte Restschuld fällig, auch soweit Wechsel späterer Fälligkeit laufen. Wir sind dann auch berechtigt unter vorheriger Ankündigung das Zurück-behaltungsrecht für sämtliche noch ausstehende Lieferungen auszuüben oder Vorauszahlungen zu verlangen.
V. Gefahren-Übergang und Versand
- Die Gefahr geht mit dem Versand der Lieferteile auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wenn Franko-Lieferung vereinbart ist.
- Versandvorschriften werden beachtet; dagegen wird für günstigste Verfrachtung keine Verantwortung übernommen.
- Verzögert sich der Versand infolge Umständen, die der Lieferer nicht zu vertreten hat, so geht die vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Besteller über.
- Alle Waren werden vor Versand einer Kontrolle unterzogen. Beanstandungen der Sendung hinsichtlich Beschaffenheit und Menge können nur berücksichtigt werden, wenn solche vom Empfänger, spätestens 14 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich bei uns vorgebracht werden. Beschädigungen und Verluste auf dem Transport gehen zu Lasten des Empfängers und sind von diesem bei der Bahn oder Postverwaltung geltend zu machen.
- Der Lieferer hat das Recht, das Transportrisiko auf Kosten des Bestellers zu versichern. Ist eine solche Versicherung abgeschlossen, so sind während des Transportes eingetretene Schäden sofort dem Frachtführer zu melden und mit der Bescheinigung des Frachtführers dem Lieferer mitzuteilen. Wird die Bescheinigung nicht innerhalb von 14 Tagen beschafft, sind Ersatzansprüche des Bestellers ausgeschlossen.
VI. Montage
- Montagearbeiten sind, wenn nicht anders vereinbart, gesondert zu vergüten. Die Montage-kosten umfassen insbesondere Reisekosten, tägliche Auslösung und Arbeitsstunden des Montagepersonals einschließlich Zuschläge für Überstunden (25%), Nachtarbeit (50%) und Sonn- und Feiertagsarbeit (100%).
- Vorbereitungs-, Reise-, Warte- und Wegezeit wird als Arbeitszeit verrechnet. Verzögert sich die Aufstellung oder Inbetriebnahme ohne Verschulden des Lieferers, so hat der Besteller alle Kosten für die Wartezeit und weitere erforderliche Reisen zu tragen.
- Vereinbarte Pauschalpreise für Montage schließen Zuschläge für notwendig werdende Überstunden, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit nicht ein. Diese können zusätzlich berechnet werden. Die mit dem Einbau der Anlage in Zusammenhand stehenden Montagen gelten mit der probeweisen Inbetriebnahme als fertiggestellt.
- Wird die Montage durch den Besteller oder einen von ihn beauftragten Dritten ausgeführt, so sind die jeweils gültigen Betriebs- und Montagevorschriften des Lieferers zu beachten.
VII. Gewährleistung und Haftung
- Unsere Garantie beschränkt sich nur auf den Lieferumfang. Für nachweisbare Mängel der Lieferung, die uns unverzüglich zur Kenntnis zu bringen sind und deren Änderung und Instandsetzung der Besteller nicht bereits eigenmächtig veranlasst hat, halten wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche wir folgt:
- Alle gelieferten Gegenstände oder Teile davon, die innerhalb von 6 Monaten (bei Tag- und Nachtbetrieb von 3 Monaten) nach der Übernahme bzw. bei Lieferung mit Aufstellung, nach deren Beendigung nachweisbar infolge fehlerhafter Bauart, schlechter bzw. ungeeigneter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit hierdurch erheblich beeinträchtigt wurde, werden nach unserer Wahl entweder ohne Berechnung neu geliefert oder in unserem Werk kostenlos instandgesetzt. Ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über und sind auf Wunsch zurückzusenden. Für andere als die hier aufgeführten Mängel, seien es Sach- oder Rechtsmängel, haben wir nicht einzustehen.
- Voraussetzung der Haftung ist die Erfüllung der dem Besteller obliegenden Vertragspflichten, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Für Schäden, die durch unrichtige oder ungenügende Schilderung der Betriebsverhältnisse, unsachgemäße Behandlung oder Anbringung, übermäßige Beanspruchung und natürliche Abnützung entstehen, haben wir nicht aufzukommen. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere auch ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Ebenso ist die Haftung auf Schadenersatz für Folgeschäden ausdrücklich ausgeschlossen. Weiter stehen wir ohne schriftliche Vereinbarung nicht dafür ein, dass die gelieferten Geräte ausländischen Vorschriften entsprechen. Der Anspruch aus der Garantie sowie aus Mängel-rügen verjährt spätestens einen Monat nach der schriftlichen Zurückweisung durch den Lieferer.
- Die Bestimmungen über Lieferfrist und Haftung gelten entsprechend für Nachbesserungs-arbeiten und Ersatzstücke.
- Für Reparaturen wird keine Garantie übernommen.
VIII. Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen nebst etwaiger Kosten und Zinsen aus dem Liefervertrag vor.
- Bei Weiterverkauf auch im eingebauten Zustand gilt die Kaufpreisforderung als an uns abgetreten. Die dem Eigentumsvorbehalt unterliegende Ware darf weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden.
- Falls der Käufer seine Zahlungen einstellt, ein Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses einleitet oder in Konkurs gerät, sind wir befugt, die im § 46 der Deutschen Konkursordnung angeführten Rechte auf Aussonderung bzw. Abtretung des Rechts auf die Gegenleistung geltend zu machen. In allen Fällen der Geltendmachung des Eigentums-vorbehaltes kann für zurückgenommene Ware, die bereits in Gebrauch war oder infolge Sonderausführung von den handelsüblichen Normen abweicht, nur der Wert gutgebracht werden, der bei bestmöglicher Verwertung nach Abzug aller Umarbeitungskosten verbleibt.
IX. Rücknahme
- Ordnungsgemäß bestellte und gelieferte Ware wird grundsätzlich nicht zurückgenommen. Lager-, Transport- und sonstige Kosten infolge der Rücknahme eines Liefergegenstandes gehen zu Lasten des Käufers.
X. Nebenabreden
- Nebenabreden werden nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
XI. Gültigkeit der Bedingungen
- Vorstehende Bedingungen gelten für sämtliche von uns getätigten Verkäufe, soweit nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen schriftlich getroffen werden.
XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist München.
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